domar
20.06.2008, 19:58
Liebe Cardboard-User,
aus aktuellem Anlaß sehen wir uns gezwungen, den Foren-Regeln eine Neuerung hinzuzufügen.
Es ist künftig nicht mehr gestattet, Medienberichte im unveränderten Originalzustand, gleich welcher Art und aus welcher Quelle, in diesem Forum zu posten.
Grund hierfür ist ein Gerichtsurteil, dessen Inhalt uns vor wenigen Tagen erreicht hat.
In diesem Urteil wurde ein Betreiber eines Privatforums zu einer Geldstrafe sowie zur Zahlung eines empfindlichen Schadenersatzforderung verurteilt, da in seinem Forum Originalabschriften von Zeitungsberichten gepostet wurden und der Verfasser des Artikels, respektive sein Verlag, daraufhin geklagt haben.
Da aus dem Urteil ferner zu entnehmen ist, daß nicht nur die jeweiligen User, die die entsprechenden Artikel gepostet haben, sondern auch die "Verantwortlichen" des Forums zu Rechenschaft gezogen werden können, sehen wir keine andere Möglichkeit, als das Posten von unveränderten Medienberichten zu untersagen.
Weiterhin erlaubt ist es jedoch, den Inhalt eines Artikels in eigenen Worten wiederzugeben.
Das Posten von urheberrechtlich geschützten Originalartikeln (und das sind grundsätzlich alle Artikel, die in den Medien erscheinen, ich wüßte keine Ausnahme) muß wie oben beschrieben in Zukunft leider unterbleiben.
Stattdessen wird die Kernaussage des Textes in eigenen Worten wiedergegeben, wichtige Passagen des Artikels können wörtlich zitiert werden (Das Zitat muß als solches erkennbar sein).
Abschließend wird dann noch die Quelle sowie, wenn möglich, der Link zum Originaltext gepostet.
So bleiben wir weiterhin "up to date" und laufen keine Gefahr, plötzlich und unerwartet eine ganz böse Überraschung erleben zu müssen.
Für all diejenigen, die es interessiert, hier der Text des § 49 UrhG, der uns dazu zwingt, wie oben genannt weiterzuverfahren.
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UrhG § 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare und Artikel betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
(2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt.
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Wir hoffen auf Euer Verständnis.
aus aktuellem Anlaß sehen wir uns gezwungen, den Foren-Regeln eine Neuerung hinzuzufügen.
Es ist künftig nicht mehr gestattet, Medienberichte im unveränderten Originalzustand, gleich welcher Art und aus welcher Quelle, in diesem Forum zu posten.
Grund hierfür ist ein Gerichtsurteil, dessen Inhalt uns vor wenigen Tagen erreicht hat.
In diesem Urteil wurde ein Betreiber eines Privatforums zu einer Geldstrafe sowie zur Zahlung eines empfindlichen Schadenersatzforderung verurteilt, da in seinem Forum Originalabschriften von Zeitungsberichten gepostet wurden und der Verfasser des Artikels, respektive sein Verlag, daraufhin geklagt haben.
Da aus dem Urteil ferner zu entnehmen ist, daß nicht nur die jeweiligen User, die die entsprechenden Artikel gepostet haben, sondern auch die "Verantwortlichen" des Forums zu Rechenschaft gezogen werden können, sehen wir keine andere Möglichkeit, als das Posten von unveränderten Medienberichten zu untersagen.
Weiterhin erlaubt ist es jedoch, den Inhalt eines Artikels in eigenen Worten wiederzugeben.
Das Posten von urheberrechtlich geschützten Originalartikeln (und das sind grundsätzlich alle Artikel, die in den Medien erscheinen, ich wüßte keine Ausnahme) muß wie oben beschrieben in Zukunft leider unterbleiben.
Stattdessen wird die Kernaussage des Textes in eigenen Worten wiedergegeben, wichtige Passagen des Artikels können wörtlich zitiert werden (Das Zitat muß als solches erkennbar sein).
Abschließend wird dann noch die Quelle sowie, wenn möglich, der Link zum Originaltext gepostet.
So bleiben wir weiterhin "up to date" und laufen keine Gefahr, plötzlich und unerwartet eine ganz böse Überraschung erleben zu müssen.
Für all diejenigen, die es interessiert, hier der Text des § 49 UrhG, der uns dazu zwingt, wie oben genannt weiterzuverfahren.
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UrhG § 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare und Artikel betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
(2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt.
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Wir hoffen auf Euer Verständnis.