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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Karten von Privatverkäufer USA - Zoll?


Danyo
22.07.2008, 13:45
Hallo. Ich hatte auf Ebay nen paar Karten ersteigert. Jetzt lag im Briefkasten nen Schreiben vom Zoll.
Da steht drauf ich soll die Rechnung etc mitbringen. Muss man da jetzt etwa noch was bezahlen?

Danke schonmal

Subzero3k
22.07.2008, 13:56
Kommt drauf an, hast du per paypal bezahlt?

Danyo
22.07.2008, 14:00
ja

Reignmanprice4025
22.07.2008, 14:08
dazu habe ich auch ne frage ich habe bei ebay bei einem seller ca 25 Karten gekauft. Bezahlt habe ich ca. $40. die Karten habe ich bekommen, dabei war ein grüner zettel vom zoll das die die rechung und den überweisungsträger (paypal) haben wollen.

Wozu? Ich habe doch die sachen erhalten, als ob ich jetzt noch zum Zoll gehe und etwas bezahle ?( gab es das bei euch auch schon??

Normal ist doch eher das die ware beim zoll liegt und ich die dann abholen muss.

Danyo
22.07.2008, 14:25
Ich bin immer davon ausgegangen, dass man Zoll bei Käufen von Privatpersonen nicht zahlen muss. Kommt mir echt spanisch vor.

Subzero3k
22.07.2008, 14:53
Also Ihr beiden, ich werd es mal versuchen zu erklären, bitte um Berichtung wenn es falsch ist :mrgreen:

@Reignmanprice4025 (http://www.dascardboard.eu/forum/member.php?u=100)

diese grünen Zettelchen hab ich auch schon ab und an an meiner Sendung gehabt, normaler Weise dürftest du diesen Umschlag garnicht erhalten sondern beim Zoll landen die dir dann schriftlich mitteilen das du dort mit der Rechnung hinkommen sollst. Somit hast du Glück gehabt. Dürftest nichts befürchten und damit ist dann gut, freu dich :winke:

@Danyo (http://www.dascardboard.eu/forum/member.php?u=71)

auch wenn du von Privatpersonen Cards erhälst musst du wenn du Nachricht vom Zoll erhälst dort schildern oder erklären wie oder wieviel diese Cards gekostet haben. Wenn du mit Paypal bezahlt hast hast du ja ein Dokument, also Rechnung die du dort vorlegen kannst/musst. Es gibt einige Leute die so eine Paypalrechnung zu Ihren Gunsten "ändern", damit sie halt nicht noch drauf zahlen müssen. Allerdings ist das natürlich nicht legal. Wenn es über 25 EURO ( richtig?) ist musst du halt Steuer zahlen

Reignmanprice4025
22.07.2008, 14:59
Hippeeee-das hatte ich mir schon gedacht. hehe

Subzero3k
22.07.2008, 15:00
Hippeeee-das hatte ich mir schon gedacht. hehe

:mrgreen: Glaub ich gerne, hab auch schon das ein oder andere mal einen Freudensprung gemacht :winke:

Drachenwelt
22.07.2008, 15:17
Schon mal daran gedacht, daß das hier ein öffentliches Forum ist ? :winke:

Der Freibetrag beläuft sich auf exakt 22€ (warum auch immer, ist ca der DM Betrag von früher)

@Danyo : Ebay Ausdruck und paypal ausdrucken und zum Zoll mitnehmen...

@Reign : Vermutlich steht auf Deinem Umschlag auch Selbstverzollung.
Theoretisch musst Du sogar jetzt noch nachträglich damit zum Zoll gehen um Einfuhrumsatzsteuer entrichten

Reignmanprice4025
22.07.2008, 15:50
Schon mal daran gedacht, daß das hier ein öffentliches Forum ist ? :winke:

@Reign : Vermutlich steht auf Deinem Umschlag auch Selbstverzollung.
Theoretisch musst Du sogar jetzt noch nachträglich damit zum Zoll gehen um Einfuhrumsatzsteuer entrichten

Meinst du die lesen in 12000 Foren mit und können dann soagr die verbindung zu mir als Privat Person und meiner $40 Sendung zurück verfolgen ?? Glaub ich nicht und wenn doch dann ist das schon heftig.:doh:


Müsste ich nochmal nachgucken stand aber glaub ich nichts von Selbstverzollung drauf.

Ich werd es einfach aussitzen :mrgreen: wenn nichts mehr kommt hab ich glück wenn doch, zahl ich oder bekomme probleme.

Danyo
22.07.2008, 16:13
Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass der Freibetrag von 22 € ohne die Vesandkosten zu verstehen ist?
Es gilt nur der höchstgebotene Betrag? Sollte dieser jedoch die 22 € überschreiten bezahlt man 20 % des Gesdamtpreises (inkl. Versandkosten)?

Also nur die Seite ausdrucken, wo das Höchstgebot aufgelistet ist und die PayPal Rechnung?

Und könnte der Verkäufer im nachhinein den Wert ändern? Aus 40 $ einfach 30 machen? Man hat sich dann halt anders geeinigt oder so!
Geht das?
Weil der nette Mann beim Zoll ja bestimmt bei Ebay gucken wird!

Wenn solche Sendungen als Geschenk versendet werden entfällt der ganze Quatsch?

:help:

Sidy
22.07.2008, 20:47
Schon mal daran gedacht, daß das hier ein öffentliches Forum ist ? :winke:


nur so ein Tipp am Rande für alle die es ja hier immer öffentlich kund tun, dass sie gerne bescheißen :mrgreen:
wie haben hier auch Leute angemeldet die direkt beim Zoll arbeiten, aber ist ja nur ein Tipp :winke:

Danyo
22.07.2008, 21:20
Das heißt ja nich dass ihr garnichts mehr sagen dürft!

Ich weiß mittlerweile, dass der "Verkäufer" den Umschlag als Geschenk markiert hat. Was wollen die dann jetz noch von mir?

Ist das alles korrekt, was ich in meinem letzten Eintrag beschrieben hab?

Danke euch

Lil Hornet
22.07.2008, 21:34
es ist egal, ob als geschenk deklariert oder nicht. Zoll ist Zoll, da es dann um den Wert der Sache geht. Sonst würden ja alle Ihre Handelsgüter als Geschenk deklarieren...

Danyo
22.07.2008, 21:37
okay. Dann sag ich die hat mir nen Sammler aus nem US Forum geschickt. Kostenlos!

Und dann? Gucken die dann in nen Beckett rein was die Karte fürn Wert hat? Is doch quatsch oder?

Lil Hornet
22.07.2008, 21:42
dann probiers doch einfach. Die Frage kann Dir eh keiner beantworten. Wenn Du Pech hast, erwischst Du einen, der jeden Tag 10 Kunden mit Trading Cards abfertigt und Ahnung hat. Jeder Zöllner ist anders. Bei mir gibts vom jungen netten bis zum alten ranzigen zig Leute die mir schon die Post ausgegeben haben. Der eine nimmt es Dir ab, der andere will nen Nachweis.

Allerdings solltest Du bedenken, dass Du dann Steuersünder wirst (und das wegen paar Peanuts ?(). Bedenke einfach mal, wie oft Du teure Sachen bekommst, die der Zoll nicht rausfischt...

Danyo
22.07.2008, 21:47
20-30 % sind alles andere als Peanuts! Seh ich überhaupt nicht ein soviel dafür zu bezahlen!

Men of Steel #32
22.07.2008, 23:00
es geht um den waren wert ohne versand. d.h wurde die waren 40$ bezahlt, wird der kurs genommen, z.b. an dem tag 1,58 also ist der waren wert 25,32euro und somit über den 22 euro frei. d.h theoretisch must du jetzt 19% einfuhrsteuer zahlen und keinen zoll.

hier ist jetzt die frage die ich selben nicht beantworten kann, zahlt man jetzt für die vollen 35,32euro oder nur für die 3,32 die über den freibetrag liegen?

aber oft ist es so das die bis etwa 30euro waren wert dann als frei abfertigen. das wurde eher zur meiner zweiten vermutung tendieren, deshalb lohnt der aufwand net für 2-3 euro und die geben es dir frei mit, gegen eine unterschrift.:winke:

Danyo
22.07.2008, 23:03
bist du dir sicher? Ich hab mittlerweile schon woanders gelesen, dass die Versandkosten mitgerechnet werden!

Vielleicht könnte sich ja mal jemand von den Herren vom Zoll dazu äußern!

cardtrader2000
23.07.2008, 05:19
es geht um den waren wert ohne versand. d.h wurde die waren 40$ bezahlt, wird der kurs genommen, z.b. an dem tag 1,58 also ist der waren wert 25,32euro und somit über den 22 euro frei. d.h theoretisch must du jetzt 19% einfuhrsteuer zahlen und keinen zoll.
das stimmt nicht ganz, denn der versand wird miteinberechnet.

hier ist jetzt die frage die ich selben nicht beantworten kann, zahlt man jetzt für die vollen 35,32euro oder nur für die 3,32 die über den freibetrag liegen?
natürlich nur für das was über dem freibetrag liegt.
wär ja super, wenn man bei 21€ nix zahlt, aber bei 23€ 4,37 latzen müßte...

aber oft ist es so das die bis etwa 30euro waren wert dann als frei abfertigen. das wurde eher zur meiner zweiten vermutung tendieren, deshalb lohnt der aufwand net für 2-3 euro und die geben es dir frei mit, gegen eine unterschrift.:winke:
das mit den 30€ kann ich jetzt nicht konkret bestätigen, aber da musst du schon an nen ganz krassen zöllner geraten, der sich für die summe den ganzen aufwand antut.

DJZorba
23.07.2008, 07:52
natürlich nur für das was über dem freibetrag liegt.
wär ja super, wenn man bei 21€ nix zahlt, aber bei 23€ 4,37 latzen müßte...


das ist falsch, wenn du über dem freibetrag liegst zahlst du für den gesamtwert! sprich du müsstest auch auf 23€ 19% mwst. zahlen (zoll fällt für trading cards nich an)! nur gibt es ne kulanzgrenze von ca. 5€ bei denen eigentlich nix verlangt wird, weil der aufwand in keinem verhältnis steht.

versandkosten gehören auch immer zum gesamtwert, wobei das nich jeder zöllner weiß!

@danyo
bevor du irgendjemanden beim zoll erzählst, dass du die karten geschenkt bekommen hast, würde ich sichergehen, dass der absender kein paypalausdruck mit reingelegt hat, denn du musst den brief vor deren augen öffnen und zeigen was drin is!

Danyo
23.07.2008, 11:47
Danke. Aber das ist doch selbstverständlich! ;)

Drachenwelt
24.07.2008, 23:58
Versandkosten werden als Dienstleistung gerechnet und zählen somit auch als Zollpflichtig...

Einfach Rechnung : warenwert unter 22€ = Kein Zoll

warenwert über 22€ = Zoll

Betrag abhängig davon ob

a) Das Porto eingerechnet wird oder nicht ( Kann , muss aber nicht immer gemacht werden)

b) der zu entrichtende Vertrag eine bestimmte grenze ( 4-5 €) nicht übersteigt. dann geht der Zoll davon aus, das der Verwaltungsaufwand höher ist als die Einnahme und er kann auf die Berechnung verzichten.

@ Sidy: Darum versuch ich ja immer manche Leute hier im Board vor einer öffentlichen Selbstanzeige abzuhalten.
Aber wer nicht hören will...

Magic Johnson
25.07.2008, 08:33
Du solltest allerdings vorsichtig sein was die Behauptung angeht das es sich um ein Geschenk handle...die meisten von USA-Ebay packen Ausdrucke von einer Rechnung mit in den Umschlag und wenn du ihn dann vor dem Zoll öffnest und da ist ein Ebay Zettel drin...tadaaaa! :mrgreen:

staz73
25.07.2008, 08:42
Du solltest allerdings vorsichtig sein was die Behauptung angeht das es sich um ein Geschenk handle...die meisten von USA-Ebay packen Ausdrucke von einer Rechnung mit in den Umschlag und wenn du ihn dann vor dem Zoll öffnest und da ist ein Ebay Zettel drin...tadaaaa! :mrgreen:


Es ist vollkommen egal, ob es sich um ein Geschenk handelt oder nicht. Der Wert der Ware ist entscheidend. Es wird dem hiesigen Handelsraum eine Ware zugeführt, deren Wert grösser als 22 € ist und somit wird Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Danyo
25.07.2008, 09:10
Im Endeffekt hat alles geklappt.
Komisch war nur, dass die nette Dame vom Zoll gefragt hat: "Können Sie mir versichern, dass der Wert der Karten nicht 45 € übersteigt?"

Komisch!

karten_verkauf
25.07.2008, 09:21
nur mal so zur info und zur freude von uns wirde freibetrag zum ende das jahres auf 150euro erhöht, geeeeeiiiiiillllloooooooooooooooo

Danyo
25.07.2008, 09:29
Ja. Ab dem 1.12. soweit ich weiß!

Drachenwelt
25.07.2008, 12:01
nur mal so zur info und zur freude von uns wirde freibetrag zum ende das jahres auf 150euro erhöht, geeeeeiiiiiillllloooooooooooooooo

Fest steht nur die Zollbefreiung, nicht aber die Umsatzsteuerbefreiung...

also nicht zu früh freuen...:help:

@Danyo ( 45 DM waren es mal... jetzt halt 22€ und da kann mal ja mal was verwechseln :mrgreen:)

Peyton
25.07.2008, 15:24
ich glaube Cheesehead hatte mir mal gesagt, dass nur die Mehrwertsteuer anfällt, da es sich um bedruckte Bilder handelt und die nicht zollpflichtig sind bzw. nen Zollsatz von 0% haben oder so.

p.s. falls das irgentwo vorher schon gestanden hat, sorry :icon_smile:

deeluxe
25.07.2008, 20:59
@Danyo ( 45 DM waren es mal... jetzt halt 22€ und da kann mal ja mal was verwechseln :mrgreen:)

gab es da nicht ne unterscheidung zwischen gewerblichen sendungen (frei bis 22€) und geschenken (frei bis 45€) ?

preuschi
25.07.2008, 21:41
Im Endeffekt hat alles geklappt.
Komisch war nur, dass die nette Dame vom Zoll gefragt hat: "Können Sie mir versichern, dass der Wert der Karten nicht 45 € übersteigt?"

Komisch!

Die Frage nach den 45 EUR kam, da Du die Sendung vermutlich als Geschenk angegeben hast ( ? ). Dann gilt nämlich folgendes:
" Geschenksendungen von einer Privatperson aus einem Drittland (alle Staaten, die nicht Mitglied der EG sind) an eine Privatperson im Inland (Sendungen von privat an privat) sind jedoch nur dann einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht über 45 EUR liegt."
"Geschenkpäckchen aus einem Drittland, deren Empfänger und/oder Versender eine Firma ist, sind nur einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht höher als 22 EUR ist."
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/f0_geschenksendungen/index.html

Bei Kauf gilt:
" Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei. "

Für die Ermittlung des Wertes sind die Versandkosten zum Warenwert hinzuzuaddieren. Diese Summe bildet dann die Grundlage für die Berechnung der EUst.

Hast also Glück gehabt, dass alles so funktioniert hat wie Du es Dir vorgestellt hast. Dafür hast Du nun offiziell am Lieblingssport der Deutschen teilgenommen und darfst Dich Steuersünder nennen ;) Spass muss sein :icon_smile:

Danyo
25.07.2008, 21:51
und wenn der Wert unter 45 € lag? ;)

deeluxe
25.07.2008, 21:55
und wenn der Wert unter 45 € lag? ;)

da du uns ja allen gebeichtet hast , dass du die Karten bei ebay gekauft hast, muss der Wert unter 22€ gelegen haben, damit du kein Steuersünder bist. :tongue2:;)

Danyo
25.07.2008, 22:01
das war gelogen! :lol:


hab ich gerad via PN erfahren:

"also. die freigrenze von privat zu privat beträgt 22 euo im postverkehr. für hochversteuerbare ware zigaretten (werden wohl nach menge berechnet) und andere waren beträgt die freimenge 45 euro.

wenn du karten bei z.b dacardworld bestellst ist das immer ein kauf der gewerblich ist (handel zu privat) daher keine freigrenze.

zu dem rechnungsbetrag kommen noch die shipping/frachtkosten hinzu. von dem betrag wird der zoll und die eust erhoben.

also z.b die box kostet 40 euro dann kommen noch 19 % eust drauf, kein zoll. die tradingcards sind zollfrei. manchmal vertun die lieben kollegen sich.

wenn das paket kommt musst du an der tür also 7,60 eust entrichten.

hoffe ich konnte dir weiterhelfen."

achim aka adda63

Sidy
25.07.2008, 22:07
so und jemand der beim Zoll arbeitet sollte es nun mal wissen wie es genau ist :clap:

preuschi
25.07.2008, 22:11
das war gelogen! :lol:


hab ich gerad via PN erfahren:

"also. die freigrenze von privat zu privat beträgt 22 euo im postverkehr. für hochversteuerbare ware zigaretten (werden wohl nach menge berechnet) und andere waren beträgt die freimenge 45 euro.

wenn du karten bei z.b dacardworld bestellst ist das immer ein kauf der gewerblich ist (handel zu privat) daher keine freigrenze.

zu dem rechnungsbetrag kommen noch die shipping/frachtkosten hinzu. von dem betrag wird der zoll und die eust erhoben.

also z.b die box kostet 40 euro dann kommen noch 19 % eust drauf, kein zoll. die tradingcards sind zollfrei. manchmal vertun die lieben kollegen sich.

wenn das paket kommt musst du an der tür also 7,60 eust entrichten.

hoffe ich konnte dir weiterhelfen."

achim aka adda63

Ne Achim, das stimmt großteils nicht. Es gilt vielmehr:

1. Dacardworld ist zwar ein Händler, doch die 22 EUR Freigrenze sind personenunabhängig (also egal ob privat, Händler, etc.). Bis 22 EUR gibt es also grundsätzlich eine Befreiung von der EUst. Von der Befreiung ausgeschlossen sind nur:
* Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
* Tabakwaren,
* Röstkaffee oder löslichen Kaffee oder
* Parfüms und Eau de Toilette.

2. Mit den Mengengrenzen bei Zigaretten u.ä. verhält es sich so:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/f0_geschenksendungen/index.html
Diese Mengenbeschränken hat man eingeführt um nicht z.B. 1000 Zigaretten importiert aus Vietnam beim Zoll zu haben und ein Vietnamese kommt vorbei, sagt es sei ein Geschenk von der Familie bzw. legt eine Rechnung über 20 EUR vor und zahlt keine EUst / Zoll / etc.

3. Dann ist es so, dass die Einfuhr von Trading Cards immer zollfrei ist. Belastet wird lediglich die Einfuhrumsatzsteuer. Zoll wird nämlich bei bestimmten Waren noch zusätzlich berechnet. Beispiel:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/c0_verfahren/a0_steuersaetze/index.html

4. "Hochversteuerbare Ware" ist auch Quatsch. Allgemein beträgt die EUst 19% und ermäßigt sich bei bestimmten Waren (z.B. Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände Sammlungsstücke sowie orthopädische Apparate und Vorrichtungen) auf 7%.
Apropos Kunst, da fällt mir ein: Mir hat mal ein großzügiger Zöllner nur 7% EUst auf eine höherwertige Trading-Card berechnet, da er die Karte als Kunstgegenstand ansah. :icon_smile: Ich glaub das war ein Freitag und er freute sich aufs Wochenende.

Jedenfalls enthält die Mail, welche Du erhalten hast, anscheinend viel Murks. Am besten gleich wieder löschen :cool1:

LoneStar
27.07.2008, 22:41
War diese Woche beim Zoll und dieser sagte mir das Privatköufe bis 45€ frei sind und käufe von Händlern bis 22€

Zum dem Freibetrag von 150 ab 1.12. meinte er das diese Woche ein Schreiben gekommen sein in dem dies wieder eingefroren wurde.

Manchmal denke ich die von Zoll verlangen je nach Region unterschiedlich Geld,

preuschi
27.07.2008, 22:53
Mmh, die Bestimmungen sind alle online einsehbar. Wie ein einzelner Zollbeamter diese interpretiert ist letztendlich Praxis und kann ganz unterschiedlich aussehen. Aber nach wie vor gilt (wie bereits hier geschrieben):
" Geschenksendungen von einer Privatperson aus einem Drittland (alle Staaten, die nicht Mitglied der EG sind) an eine Privatperson im Inland (Sendungen von privat an privat) sind jedoch nur dann einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht über 45 EUR liegt."

Die 45 EUR Freigrenze bezieht sich also auf Geschenksendungen und nicht auf Käufe.

Da die Bestimmungen bundeseinheitlich sind, gibt es in den Bundesländern keine Unterschiede. Letztendlich entscheidet aber wieder einzig und allein die Praxis und da kommt es halt auf etwas Glück (und den jeweiligen Zollbeamten) an, für diejenigen die die EUst sparen möchten (und wer mag das nicht ;) ).

preuschi
27.07.2008, 23:03
nur mal so zur info und zur freude von uns wirde freibetrag zum ende das jahres auf 150euro erhöht, geeeeeiiiiiillllloooooooooooooooo

Fest steht nur die Zollbefreiung, nicht aber die Umsatzsteuerbefreiung...

also nicht zu früh freuen...:help:



Yep, genauso ist es bislang. Und da für Trading Cards eh kein Zoll entrichtet werden muss, hilft uns die Anhebung der Freigrenze nichts. Denn an der Freigrenze für die 19%-ige EUst ändert sich (bislang) nichts.

Und vermutlich bleibt es auch dabei, denn die geänderte Zollverordnung wurden seitens der EU bearbeitet (Artikel 1, 3.) :
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:085:0001:0002:DE:PDF

EUst betrifft jedoch nationales Recht und müsste demzufolge durch Deutschland verändert werden. Näheres ist hier zu finden:
http://www.finblog.de/2008/04/30/kleinsendungen-zoll-zieht-meldung-zuruck/

Danyo
28.07.2008, 00:04
und wie gibt man dann den genauen Wert an, wenn man ein Geschenk von einer Privatperson erhalten hat?

domar
28.07.2008, 00:11
und wie gibt man dann den genauen Wert an, wenn man ein Geschenk von einer Privatperson erhalten hat?
Indem man den Wert des Gegenstandes angibt.
Sorry, aber was ist das denn für eine Frage?!

Mittlerweile solltest Du es wissen, wenn Du mal paar Beiträge hoch liest!

Danyo
28.07.2008, 00:17
du solltest wissen das es in den meisten Fällen nicht so einfach ist!

Ich musste unterschreiben, dass es unter diesem Wert liegt!